GBU für Aufzüge

Gefährdungs­beurteilung für Aufzüge gemäß BetrSichV

Gefährdungs­beurteilung für Aufzugs­anlagen

Sicherheit schaffen. Betreiberpflichten erfüllen. Risiken minimieren.

Aufzugsanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen. Betreiber sind verpflichtet, den sicheren Betrieb ihrer Aufzüge dauerhaft sicherzustellen und mögliche Gefährdungen für Nutzer, Beschäftigte und Dritte systematisch zu bewerten.

Mit einer professionell durchgeführten Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Betreiberpflichten zu erfüllen, Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen rechtssicher zu dokumentieren. Dabei betrachten wir nicht nur die technischen Gegebenheiten Ihrer Anlage, sondern auch die tatsächlichen Einsatzbedingungen, organisatorischen Abläufe und betrieblichen Besonderheiten vor Ort.

Für die technische Zustandsbewertung der Aufzugsanlagen arbeiten wir mit dem TÜV NORD zusammen. Die Sachverständigen des TÜV NORD führen die technische Begutachtung direkt an der Anlage durch und bewerten den sicherheitstechnischen Zustand. Auf dieser Grundlage erstellen wir die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen.

So erhalten Sie eine praxisgerechte, normenkonforme und rechtssichere Lösung aus einer Hand – für mehr Sicherheit, Transparenz und Planungssicherheit im Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen.

Was steckt hinter der GBU für Aufzüge?

Aufzugsanlagen zählen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Das hat weitreichende Konsequenzen für Betreiber und Arbeitgeber: Sie sind verpflichtet, bereits vor der ersten Inbetriebnahme eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen – und diese regelmäßig auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung trifft Sie, wenn Sie:

  • Arbeitgeber mit Beschäftigten sind und einen Aufzug verwenden (§ 3 BetrSichV),
  • einen Aufzug zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken betreiben – auch ohne eigene Mitarbeiter (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV),
  • oder als Arbeitgeber tätig sind, bei dem eine Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber nicht ausgeschlossen werden kann (§ 13 BetrSichV).

Prüfservice Nord führt in Kooperation mit dem TÜV Nord eine Zustandsbewertung an Ihrer Aufzugsanlage durch und erstellt im Anschluss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Die einzelnen Schritte umfassen:

  • eine technische Beschreibung Ihrer Aufzugsanlage,
  • eine umfassende Analyse der anlagen- und betriebsspezifischen Gefährdungen,
  • die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen,
  • die Dokumentation von Abweichungen zum aktuellen Stand der Technik,
  • sowie die Erstellung der GBU, welche Sie durch Ihre Unterschrift eigenverantwortlich abschließen.


Mit Ihrer Unterschrift wird die Gefahrenanalyse zur vollständigen, rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung. Die regelmäßige Aktualisierung – ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben – behalten wir gemeinsam mit Ihnen im Blick.

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Weitere Dienstleistungen von Prüfservice Nord

Prüfservice Nord bietet Unternehmen im Nordwesten ein umfassendes Spektrum an Industriedienstleistungen – von der Arbeitssicherheit über Maschinen- und Kranprüfungen bis hin zu Elektrotechnik, Explosionsschutz und PV-Anlagen. Alle Leistungen werden von zertifizierten Fachkräften erbracht und orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Normen.