Durch kontinuierliche Weiterbildung und den Einsatz moderner Prüftechnik gewährleisten wir eine fachgerechte, unabhängige und zuverlässige Durchführung aller Untersuchungen.
Ob Privatfahrzeug, Nutzfahrzeug oder Fuhrpark – wir bieten Ihnen schnelle Terminvergaben, kurze Wartezeiten und einen professionellen Service rund um die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine unkomplizierte und effiziente Abwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig höchste Prüfqualität sicherzustellen.
Als Kfz-Sachverständigenbüro führen wir Hauptuntersuchungen autorisiert im Auftrag des TÜV Nord durch.
Nach einem Unfall oder Schadenereignis ist eine präzise und unabhängige Bewertung entscheidend. PSN Mobility erstellt qualifizierte Schadengutachten für Pkw, Nutzfahrzeuge, Motorräder und Sonderfahrzeuge und ermittelt dabei zuverlässig Schadenumfang sowie Schadenhöhe.
Unsere Sachverständigen berücksichtigen die jeweiligen Besonderheiten von Haftpflicht- und Kaskoschäden und dokumentieren alle relevanten Fahrzeugschäden nachvollziehbar und gerichtsfest. Darüber hinaus prüfen wir die Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung und stellen die Reparaturkosten dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs gegenüber.
Bei der Gutachtenerstellung werden alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem eine mögliche Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer, besondere Fahrzeugausstattungen, bereits erfolgte Umbauten oder Austauschaggregate sowie gegebenenfalls erforderliche Abzüge „Neu für Alt“.
Mit einem unabhängigen Schadengutachten von PSN Mobility erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die Schadenregulierung gegenüber Versicherungen, Werkstätten und weiteren Beteiligten.
Wurden an Ihrem Fahrzeug technische Veränderungen oder Umbauten vorgenommen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen, die Fahrzeugart verändern oder Auswirkungen auf Umwelt haben, kann die bestehende Betriebserlaubnis gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlöschen.
Um die Zulässigkeit der vorgenommenen Änderungen nachzuweisen und die Betriebserlaubnis wiederherzustellen, ist eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 oder § 21 StVZO erforderlich. Dabei prüfen unsere Sachverständigen, ob die Umbauten den geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen und eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet ist.
Der Umfang der Begutachtung richtet sich nach Art und Umfang der vorgenommenen Änderungen sowie den vorhandenen technischen Unterlagen, Gutachten und Nachweisen. Insbesondere bei individuellen Umbauten oder Sonderanfertigungen, für die keine spezifischen Teilegutachten oder Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) vorliegen, ist häufig eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.
Typische Anwendungsfälle sind beispielsweise der Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil, Fahrwerks- und Leistungsänderungen, Sonderbereifungen, individuelle Karosserieanpassungen oder die Zulassung von Importfahrzeugen ohne deutsche Betriebserlaubnis.
PSN Mobility begleitet Sie kompetent durch den gesamten Abnahmeprozess und sorgt für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung Ihrer Fahrzeugänderungen.
Werden Neufahrzeuge durch einen weiteren Hersteller oder Ausbauer vervollständigt, ist für die Zulassung zum deutschen Straßenverkehr in vielen Fällen eine Begutachtung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich. Dabei wird geprüft, ob das vervollständigte Fahrzeug den geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.
PSN Mobility unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Durchführung dieser Begutachtung. Unsere qualifizierten Kfz-Sachverständigen begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine schnelle sowie rechtssichere Abwicklung.
Ganz gleich, ob es sich um Wohnmobile, Sonderfahrzeuge, Aufbauten oder individuelle Fahrzeugkonfigurationen handelt – wir stehen Ihnen mit fachlicher Expertise und langjähriger Erfahrung zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin oder kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Für Fahrzeuge mit Flüssiggasanlage ist im Rahmen der Hauptuntersuchung eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage erforderlich. Dabei werden die Anlage und ihre Komponenten auf ordnungsgemäßen Zustand, sichere Ausführung und Dichtheit geprüft. Die Gasprüfung gewährleistet die sichere Nutzung des Fahrzeugs und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Sie möchten einen HU-Termin buchen oder haben Fragen zu unseren Leistungen im Fahrzeugwesen? Nehmen Sie unkompliziert Kontakt auf – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Sicherheitsprüfungen und Arbeitsschutz zur Verfügung.
Von unserem Standort in Lingen (Ems) aus betreut Prüfservice Nord Kunden aus der Industrie im gesamten Nordwesten Deutschlands.
Wir arbeiten mit Unternehmen unterschiedlichster Branchen zusammen und sind zertifizierter Partner des TÜV Nord.